





Die psychotherapeutischen Behandlungsmaßnahmen leiten sich aus den Behandlungszielen ab und orientieren sich am individuell erstellten Behandlungsplan des einzelnen Klienten:
- Einzel- und Gruppentherapie (Gesprächspsychotherapie, Gestalttherapie)
- Themenzentrierte Gruppen (Selbstsicherheitstraining, Hirnleistungstraining, Entspannungstraining, COMPLIANCE, externe AA-Gruppe)
- Gezielte Rückfallprophylaxe und Rückfallaufarbeitung in therapeutischen Einzelsitzungen
- Soziales Kompetenztraining
- Ergotherapie
- Bereich Holz-, Metallverarbeitung, Textil, Hauswirtschaft, Garten, Tier- und Biotoppflege
- Bereich Kreativarbeiten (zeichnen, Tonarbeiten, Farbtherapie, Flechtarbeiten, Saisonalarbeiten, Vorbereitung auf Märkte, Mosaikarbeiten, etc.)
- Evolutionspädagogik
- Erlebnispädagogik (Trekkingtouren, Klettern, Wanderungen, etc.)
- Ausbildungsmöglichkeiten im Haus (Ausbildung zur Hauswirtschafterin)
- therapeutische Arbeitserprobungen in örtlichen Betrieben unter realistischen Bedingungen
- Gruppenübergreifende sportliche Aktivitäten unter professioneller Anleitung (Rückenschule, Rhythmik, Gymnastik, diverse Ballspiele, Schwimmen, Krafttraining, etc.)
- Freizeitgestaltung/Kultur (Spiele, Ausflüge, Einkaufsfahrten, Wettkämpfe, Backen, musikalische Veranstaltungen, fakultative Ausflüge, Gastronomie, Bowling, etc.)
- Medizinische Versorgung ist gewährleistet durch medizinisches Fachpersonal, Hausarzt (Allgemeinmedizin), Arzt für Neurologie und Psychiatrie, sowie alle anderen Konsiliarärzte, zudem Krankengymnastik und Logopädie
- Vorausgegangene Entgiftung
- Falls notwendig eine adäquate, medikamentöse Grundeinstellung
- Akzeptanz der Hausordnung und bestehender Regeln
- Bereitschaft zur Teilnahme am Therapieangebot und zur individuellen Zusammenarbeit
- Übernahme von Aufgaben im Gemeinschaftsleben
- Akute Suchtmittelintoxikation
- Reine Opiatabhängigkeit
- Akute Psychose / akute psychische Störungen
- Akute Suizidgefährdung
- Einstufung in eine Pflegestufe
- Ausgeprägte Körperbehinderungen (z.B. starke Gehbehinderung)
- Vorhandene Kostenübernahme
- Krankenversicherung (KK oder Kostenträger)
- Sozial-/Anamnesebericht, Arztbericht
- Erst- oder Folgebelehrung durch das Gesundheitsamt
- Schriftliche Einwilligung des Betreuers
- Privathaftflicht wäre wünschenswert
- §53 Eingliederungshilfe
- §61 Hilfe zur Pflege – in Verbindung mit
- §67 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten findet
grundsätzlich durch den Patienten freiwillig statt.
Vorausgehend ist eine Vorstellung durch Beratungsstellen, psychiatrische Einrichtungen, Fachkliniken, Sozial- und Gesundheitsämter, Betreuungsvereine und private Berufsbetreuer. Hierzu ist es notwendig, dass ein intensives Informationsgespräch mit dem Patienten und dem Betreuer stattfindet. Somit ergibt sich die Möglichkeit zur Hausbesichtigung und dem Kennen lernen des Teams, sowie des therapeutischen Konzepts.