
Die Wohngruppe selbst versteht sich als weiterführende Möglichkeit zur arbeitstherapeutischen und psychosozialen Integration, sowie als Vertiefung der konzeptionellen Umsetzung der STE Lindau, mit dem Ziel zur gesellschaftlichen Wiedereingliederung.
Schwerpunkte:
- Vorbereitung auf berufliche Reintegration
- Entwicklung von Fertigkeiten, die den Umgang mit der eigenen psychischen Grundstruktur / Suchterkrankung in der Gesellschaft ermöglichen
- Vertiefung psychosozialer Kompetenzen
- Adäquater Umgang mit persönlicher Freizeit
- Weitergehende Förderung der lebenspraktischen Fähigkeiten, um ein selbständiges Leben zu ermöglichen
- Adäquater Umgang mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen
- Abbau von Schwellenängsten im Umgang mit Behörden
- Kooperation mit externen Arbeitgebern, Angehörigen und Betreuern
- vorhandene Sozialkompetenz
- vorhandene Therapiemotivation
- vorangegangene Soziotherapie – extern oder intern
- bestehende Konsolidierung in allen maßgeblichen Bereichen (ein gewisses Maß an lebenspraktischen Fähigkeiten, eigenverantwortlicher Freizeitgestaltung, etc.)
- Vorausgegangene Entgiftung
- Falls notwendig eine adäquate, medikamentöse Grundeinstellung
- Akzeptanz der Hausordnung und bestehender Regeln
- Bereitschaft zur Teilnahme am Therapieangebot
- Übernahme von Aufgaben im Gemeinschaftsleben
- Akute Suchtmittelintoxikation
- Reine Opiatabhängigkeit
- Akute Psychose / akute psychische Störungen
- Akute Suizidgefährdung
- Einstufung in eine Pflegestufe
- Ausgeprägte Körperbehinderungen (z.B. starke Gehbehinderung)
- Vorhandene Kostenübernahme
- Krankenversicherung (KK oder Kostenträger)
- Sozial-/Anamnesebericht, Arztbericht
- Erst- oder Folgebelehrung durch das Gesundheitsamt
- Schriftliche Einwilligung des Betreuers
- Privathaftflicht wäre wünschenswert
- §53 Eingliederungshilfe
- §61 Hilfe zur Pflege – in Verbindung mit
- §67 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten findet
grundsätzlich durch den Patienten freiwillig statt.
Vorausgehend ist eine Vorstellung durch Beratungsstellen, psychiatrische Einrichtungen, Fachkliniken, Sozial- und Gesundheitsämter, Betreuungsvereine und private Berufsbetreuer. Hierzu ist es notwendig, dass ein intensives Informationsgespräch mit dem Patienten und dem Betreuer stattfindet. Somit ergibt sich die Möglichkeit zur Hausbesichtigung und dem Kennen lernen des Teams, sowie des therapeutischen Konzepts.